Unsere Inhouse Schulungen für Sie – auf Anfrage

1. CE – Angemessene Techn. Dokumentation (ATD) und Technische Dokumentation (TD)

 

Dauer: 1 – 1,5 h,

 

Zielgruppe: Inhaber, GF und WPK-V

  • Sie fertigen als Lizenznehmer eines Systemhauses europäisch harmonisierte Bauprodukte wie Außentüren, -fenster, Fluchttüren, Fassaden, Türen und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften oder NRWGs?
  • Sie sind mit der Einrichtung und Aufrechterhaltung der dazu erforderlichen werkseigenen Produktionskontrolle beauftragt?
  • Sie sind verantwortlich für die erforderlichen Nachweise von der Planung bis zum Versand?

Dann ist diese Schulung genau das Richtige für Sie.

 

Ziele:

Sie kennen und verstehen die erforderliche Dokumentation, sie wissen um die Verwendung von ATD und TD und können die Dokumentation anlegen, pflegen und archivieren. Dazu erfahren Sie

  • was sich hinter dem Begriff „Angemessene Technische Dokumentation“ und dem von Ihnen beanspruchten vereinfachten Verfahren verbirgt.
  • wozu die Angemessene Technische Dokumentation erforderlich ist und für wen sie bestimmt ist.
  • welche Dokumente und Informationen zur Technischen Dokumentation gehören und durch den Hersteller 10 Jahre vorlegbar sein müssen.

 

Inhalt:

  • Dokumentation – Anforderungen der EU-BauPVO
  • Inhalte einer Angemessenen Technischen Dokumentation
  • Inhalte einer Technischen Dokumentation
  • Anlegen, Pflegen und Archivieren der Dokumentationen
  • Sanktionen des Bauproduktengesetzes bei nicht vorhandener oder nicht richtiger Technischer Dokumentation

2. CE – Leistungserklärung nach EU-BauPVO

 

Dauer: 1,5 h

 

Zielgruppe: GF, Prokuristen, Bevollmächtigte

Sie sind Hersteller von europäisch harmonisierten Bauprodukten und verantwortlich für die Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung von Leistungserklärungen? Dann sollten Sie diese Schulung absolvieren.

 

Ziele:

In dieser Schulung erfahren Sie,

  • welche Angaben eine Leistungserklärung beinhalten muss und was sich hinter den einzelnen Angaben verbirgt,
  • worauf bei der Erstellung einer rechtskonformen Leistungserklärung zu achten ist.

 

Inhalt:

  • Wozu dient die Leistungserklärung?

  • Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Erstellung – Was gilt?

  • Leistungserklärung – Was darf „rein“, was muss „draußen bleiben“?

  • Worauf sollten Lizenznehmer bei der Erstellung einer Leistungserklärung achten?

  • Verwendung und Verfügbarkeit der Leistungserklärung

  • Sanktionen bei unrichtigen oder nicht verfügbaren Leistungserklärungen


3. CE – Prüfplan(ung) für Türen und Fenster nach EN 16034 und EN 14351-1

 

Dauer: 1,5 h

 

Zielgruppe: Geschäftsführer, WPK-Verantwortliche, Mitarbeiter aus der Arbeitsvorbereitung, Betriebs-/Fertigungsleiter

Sie sind mit der werkseigenen Produktionskontrolle beauftragt und müssen sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte mit der Leistungserklärung übereinstimmen und die Leistung durch die WPK beständig sichergestellt ist? Dann ist diese Schulung genau das Richtige für Sie.

 

Ziele:

Erfahren Sie,

  • wie ein Prüfplan mit Bezug zu den wesentlichen Merkmalen und Eigenschaften des Produktes erstellt werden kann.
  • die Bedeutung die Leistungsbeständigkeit im Rahmen Ihrer produktspezifischen werkseigenen Produktionskontrolle.

 

Inhalt:

  • Was sind „wesentlichen Merkmale“ und wo findet man sie?

  • Welche Bedeutung haben die 3 Fragen „Was wird verwendet?“, „Wie wird es verwendet?“ und „Wie funktioniert es?“ für die Prüfplanung?

  • Welche Anforderungen an die Prüfplanung stellen die Normen zum Nachweis der Einhaltung und Aufrechterhaltung erklärter Leistungseigenschaften?

  • Welche Methodik eignet sich zur Festlegung der Prüfhäufigkeiten?

  • Möglichkeiten und Anforderungen an eine digitale Ergebnisdokumentation

  • Einsicht, Überprüfung und Bewertung von Prüfplänen durch notifizierte Stellen im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung des Herstellers


Wenn Sie Interesse an unseren Inhouse Schulungen haben, nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf!